Zurück in der Steiermark: Die Vogelgrippe
Der Virus Aviäre Influenza Typ A (H5N8) ist in der Steiermark zurück. Genauer gesagt herrscht jetzt im gesamten Bundesgebiet erhöhtes Geflügelpestrisiko.
Mitte der 2000er Jahre hat die Vogelgrippe sämtliche Hühnerställe und Legebatterien in verwahrloste Geflügelunterkünfte verwandelt, da Hunderttausende Tiere notgeschlachtet wurden. Damals wurde vor einer Übertragung auf den Menschen nicht nur gewarnt, sondern es sind gleich Impfmittel für mehrere Millionen Euro bestellt worden. Jetzt ist die Influenza der Enten, Hühner und Gänse in der Steiermark wieder aufgetreten.
Stallpflicht als erste Sicherheitsmaßnahme
Nachdem die ersten an der Vogelgrippe verendeten Tiere im slowenischen Maribor und kurz darauf in Kalsdorf, einer Gemeinde südlich von Graz, entdeckt worden waren, wurde amtlich bestätigt, dass es sich um den Influenza Typ A (H5N8) handelt. Dieser Virus ist für Menschen zwar ungefährlich, trotzdem solle man tote Vögel nicht berühren. Am Dienstag vergangene Woche wurde aus Sicherheitsgründen bereits eine Stallpflicht für Geflügel ausgesprochen. Seitdem müssen jegliche Vögel in einem geschlossenen Gebäude untergebracht sein. Auch, um eine Verbreitung und Ansteckungsgefahr unter den Tieren einzudämmen. Flächendeckend kann die Stallpflicht bei 20.000 Geflügelbetrieben in der Steiermark zwar nicht kontrolliert werden, so Veterinärsdirektor Peter Wagner zum ORF, allerdings werden Stichproben durchgeführt.
Das Behandeln erkrankter Tiere ist verboten
Tiere, die sich mit dem Virus infiziert haben, zeigen manchmal keine oder nur unspezifische Merkmale auf. So sind eine sinkende Legeleistung oder Atembeschwerden neben einem unkoordinierten Gang und einem wässrigen Durchfall einige der Symptome. Wegen der teils kurzen Inkubationszeit von wenigen Stunden bis Tagen fällt das Geflügel unter anderem auch einfach tot um, ohne vorher Symptome gezeigt zu haben. Auf die Frage hin, ob sich die Vögel von der Grippe auch wieder erholen können, antwortet Harald Schliessnig von der Österreichischen Qualitätsflügelvereinigung:“Die Frage muss man leider mit nein beantworten. Wenn sich Hühner auf einem Betrieb, egal ob es sich um ein Hobbyhalter oder ein landwirtschaftlicher Betrieb handelt, mit Geflügelpest infiziert haben, sind die Tiere tierschutzgerecht zu töten. Eine wirksame Behandlung ist nicht verfügbar.“
Die Erkrankung führt in der Regel binnen weniger Tage zum Tod nahezu aller Tiere. Daher wird im Seuchenfall nach feststehen der Infektion so schnell wie möglich gehandelt, um ein Verschleppen der Infektion zu verhindern. Die Tötung der Tiere wird vom Amtstierarzt per Bescheid angeordnet und überwacht.“
Das heißt, infizierte Tiere müssen umgehend unter der Aufsicht eines Amtstierarztes getötet werden, damit einem Verschleppen der Influenza vorgebeugt wird.
Auf eine Gefahr beim Konsum von Eiern weißt die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit nicht hin. Und auch wenn sie in den nächsten Monaten trotz der Stallpflicht Eier aus Freilandhaltung in den Supermarktregalen finden, ist dies kein Grund zur Beunruhigung. „Dauert die Beschränkung des Zugangs der Hennen zu einem Auslauf im Freien nicht länger als zwölf Wochen, so dürfen die Eier gemäß der Ausnahmeregelung weiterhin als „Eier aus Freilandhaltung“ vermarktet werden.“, erklärt Günter Jessl vom Ministerium für ein lebenswertes Österreich.
Wer tote Vögel am Straßenrand oder beim Spaziergehen entdeckt, soll sich bitte umgehend an das Veterinärreferat des Gesundheitsamts unter 0316/8723281 melden. Und ganz wichtig: Nicht anfassen!