Wildunfall: Was tun? Was mache ich mit einem verletzten Wildtier?
Wie verhalte ich mich richtig, wenn mir ein Reh, Hirsch oder ein Wildschwein ins Auto gelaufen ist? Was tun, wenn das Tier verletzt im Dunkel verschwindet? Ein routinierter Jäger gibt Tipps.
80.000 gemeldete Wildunfälle pro Jahr gibt es allein in Österreich (bis zu 50 Prozent davon betreffen Rehe), 247.000 sind es in Deutschland. Diese Zahlen stellen auch die Jägerschaft vor einige Herausforderungen. Denn egal, wo ein solcher passiert – der vor Ort zuständige Jagdaufseher ist verpflichtet, sich umgehend um Wildunfälle auf der Straße zu kümmern. Das heißt: sogenanntes Fallwild (Roadkill) auf der Straße zu entsorgen, angefahrenes Wild nachzusuchen und gegebenfalls zu erlösen.
„Es muss daher zu jeder Tages- und Nachtzeit der Jagdaufseher erreichbar sein, um angefahrenes und verletztes Wild zu töten und zu entsorgen,“ erklärt der Waldviertler Jäger und Jagdaufseher Erich Hofer. Im verbauten Gebiet wäre das nicht immer ganz einfach: „Abgesehen vom Schusswaffengebrauch, der dann nicht immer anwendbar ist, sind es oft Schaulustige, die mit guten Ratschlägen oder dem Ruf nach Tierärzten zu Hilfe stehen.“
Wenn Wild nicht gleich an Ort und Stelle verendet, dann sind oft schwierige Nachsuchen erforderlich. Daher ist für Jäger oder Jägerin und dem dabei behilflichen Jagdhund die genaue Kenntnis des Unfallortes unbedingt notwendig. Die wenigsten angefahrenen Wildtiere überleben einen Unfall. Starke innere Verletzungen führen oft zu einem qualvollen Tod. Je schneller es gefunden wird, desto besser.
Erich Hofer empfiehlt deshalb, nach einem Unfall so rasch als möglich die Polizei zu verständigen. Diese hat eine genaue Übersicht, in welches Jagdgebiet ein Unfall fällt und kann das zuständige Jagdaufsichtsorgan rasch verständigen.
„Wenn möglich sollte man vor Ort bleiben bis das Jagdaufsichtsorgan eintrifft“, so Jäger Erich Hofer. Sollte dies nicht möglich sein, dann empfiehlt er, den genauen Unfallort (wie auf den Fotos ersichtlich) zu markieren – an jener Straßenseite, an welcher das Wild geflüchtet ist. Nur dann ist eine erfolgreiche Nachsuche möglich.
Wer getötete oder verletzte Wildtiere mitnimmt, macht sich übrigens strafbar.
Mit tierischen Opfern des Straßenverkehrs haben wir uns bereits hier beschäftigt.