Wie sich Nichtwählen auf die Demokratie auswirkt

Wählen oder nicht wählen? Sich seiner Stimme zu enthalten, hat Folgen für die Demokratie. (Foto: Dennis Skley auf Flickr, CC BY-ND 2.0)

Herbst ist Wahlzeit. Nicht für jeden. Die einen können nicht, die anderen wollen nicht. Wie sich Nichtwählen auf die Demokratie auswirkt.

Deutschland hat gerade einen neuen Bundestag gewählt, Österreich wird am 15. Oktober den Nationalrat wählen. Auch in diesem Wahljahr machen viele von ihrem Stimmrecht nicht Gebrauch – sei es aus Frust, aus Enttäuschung von der Politik nicht gehört zu werden, aus Ratlosigkeit vor der Kästchenfrage oder aus Desinteresse. 23,4 % der Wahlberechtigten Deutschen haben sich an der Bundestagswahl nicht beteiligt. Wären die Nichtwähler im neuen Bundestag vertreten – sie wären dort die zweitstärkste Kraft. Das Fernbleiben von den Wahlurnen bleibt nicht ohne Folgen. Wenn massenhaft Wählerinnen und Wähler ihr Wahlrecht nicht nutzen, ergibt das eine Schieflage. Denn die Nichtwähler bilden keinen Querschnitt der Gesellschaft, sondern haben auffällige Gemeinsamkeiten. Doch auch eine Wahlpflicht räumt nicht jedes Demokratie-Defizit so einfach aus dem Weg, wie ein Blick ins Großherzogtum Luxemburg zeigt.

Schieflage der Demokratie

Wenn es um die Frage geht, wieviele Nicht-Wähler und Wählerinnen ein Land denn verkraften kann, geht es dabei nicht um einen statistisch genaustens errechneten Prozentsatz. Auch eine Wahlbeteiligung von nur 50% muss dem Land nicht zwingend weh tun, solange diejenigen die zur Wahlurne treten als repräsentativ für die Nicht-Wählenden gesehen werden können, erklärt die deutsche Wahlforscherin Sigrid Roßteutscher in einem Bericht des Bayrischen Rundfunks. Was in der folgenden Zeile einen bitteren Beigeschmack eines Klischees bekommt, ist leider Wahl-Realität: Sozial Schwache, junge, nicht gebildete Menschen, Personen aus eher ärmeren Verhältnissen, machen einen groβen Teil der nichtwählenden Bevölkerung in Deutschland aus. Sie fühlen sich augegrenzt, nicht wahrgenommen und interessieren sich immer weniger für Politik. Dazu kommt, dass die Wahlkampftaktik diesem Trend nichts entgegensetzt, im Gegenteil. Der Politikwissenschaftler Michael Kaeding erklärt, dass „Wahlkämpfe dort stattfinden, wo bei vorherigen Wahlkämpfen höhere Wahlbeteiligungen eingefahren wurden. Oder auch dort Wahlkämpfe forciert werden, wo die eigene Partei sehr gut abgeschnitten hat bei den Wahlen davor.“ Dort gewinnt man Stimmen – man könne es den Politikern und Politikerinnen auch nicht vorwerfen – “ das sind rationale Akteure, die wollen Wahlen gewinnen und die gewinnt man nur mit Stimmen. Wenn man weiß, die gehen sowieso nicht wählen, investiert man da nichts in die Wahlkampagnen. Das wiederrum führt dazu, dass es ganze Stadtteile gibt in Städten, wo einfach kein Wahlkampf stattfindet.“ Ein Teufelskreis mit langwierigen Folgen. Ist der Bezug zur Politik, das Interesse und das Vetrauen verloren, braucht es jahrelange, intensivste Aufbauarbeit Menschen für das Mitwirken am politischen Geschehen zu bewegen.

Viele nutzen ihr Stimmrecht nicht, weil die Politik für sie unnahbar geworden ist. (Awaya Legends auf Flickr, CC BY-SA 2.0)

Die Kluft zwischen denen, die wählen und denen, die nicht wählen, wird größer. Und damit zieht die niedrige Wahlbeteiligung eine starke Verschiebung der Wählerschaft  mit sich. Hier liegt laut Roßteutscher der Knackpunkt: „Die Demokratie hat ein zentrales Versprechen, nämlich dass jede Stimme gleich wichtig ist. Und wenn wir uns dahin entwickeln, dass gewisse Bevölkerungsgruppen kaum noch ihre Stimme äußern, und daher auch nicht gehört werden von der Politik, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass unsere Demokratie eine Schieflage bekommt.“

„Wenn wir uns dahin entwickeln, dass gewisse Bevölkerungsgruppen kaum noch ihre Stimme äußern und daher auch nicht gehört werden von der Politik, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass unsere Demokratie eine Schieflage bekommt.“ Sigrid Roßteutscher

Wahlpflicht als Mittel der Wahl?

Eine solche Kluft zwischen Wählenden und Nicht-Wählenden gibt es in Ländern mit Wahlpflicht nicht. Die Wahlbeteiligungen liegen meist über 90%. Zum Beispiel in Luxemburg, wo im Oktober Kommunalwahlen anstehen. Was aber nach einer flächendeckenden Wahlbeteiligung der Bevölkerung klingt, ist auf den zweiten Blick ernüchternd. Nicht alle 590.667 Einwohner und Einwohnerinnen (Stand 1.1.17) des Großherzogtums laufen am 8. Oktober zum Kästchen ankreuzen ins Wahllokal. Am zweiten Sonntag im Oktober stehen dieses Jahr insgesamt 284.577 Personen auf der Wählerliste, also etwa die Hälfte der gesamten Luxemburger Bevölkerung. Von den Personen der Wählerliste sind wiederum 249.943 luxemburgischer und 34.634 ausländischer Herkunft, so die Mitteilung des Luxemburger Innenministerium. Warum ist das so? Etwa die Hälfte der Luxemburger Bevölkerung sind Nicht-Luxemburger und Nicht-Luxemburgerinnen – vorwiegend portugiesischer, französischer oder italienischer Herkunft. Sie sind wahlberechtigt, vorausgesetzt sie leben mindestens 5 Jahre in Luxemburg und beantragen die Aufnahme in die Wählerliste. Wahlpflichtig sind sie jedoch nicht. Im Falle der Europawahlen sind die Teilnahmebedingungen für die nichtluxemburgische Bevölkerung seit 2014 sogar vereinfacht worden: Wählen dürfen hier alle, die zum Zeitpunkt der Wahl in Luxemburg leben und sich im Voraus in die Wählerlisten eintragen haben lassen.

In Europas letztem Groβherzogtum herrscht Wahlpflicht, aber nur für Luxemburger und Luxemburgerinnen. (Foto: Manolo Gómez auf Flickr, CC BY 2.0)

Demokratie-Defizit trotz Wahlpflicht

Löblich, dass Europäerinnen und Europäer inzwischen zu Europa- und Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben dürfen, auch wenn sie in einem anderen EU-Staat als ihrem Heimatland leben. Dass sie sich dann auch beteiligen, bedeutet das allerdings noch nicht. Nur 23% der ausländischen Wahlberechtigten haben sich für die Kommunalwahlen 2017 auf die Wählerlisten eingetragen. 2011 blieben 83% der ausländischen Wahlberechtigten den Wahllokalen fern. Warum liegt die Beteiligung der wahlberechtigten Ausländer und Ausländerinnen nicht höher? Die Gründe reichen von fehlenden Interessen über die Unkenntnis der Wahlberechtigung und des Luxemburger Wahlsystems bis hin zur Abschreckung durch die Wahlpflicht. Ähnliche Situation bei den Europawahlen vor drei Jahren: Hier wählten 8,3% der wahlberechtigten Nicht-Luxemburger Bevölkerung. Also auch hier schlummert eine apathische Tendenz den Wahlsonntag ohne Kästchenankreuzen zu verbringen.

Und auch dieses Fernbleiben der Wahllokale bleibt nicht ohne Folgen für die Demokratie. 2015 sorgte das Referendum, in dem unter anderem über das Ausländerwahlrecht abgestimmt worden ist, für heiße Debatten. Zwar ist das Multikulti im letzten Großherzogtum Europas normal, was auch die Mehrsprachigkeit (deutsch, französisch, luxemburgisch) im Lande zeigt, in Sachen gleiches Wahlrecht für alle, ist Multikulti dann plötzlich nicht mehr so selbstverständlich. In einer Meinungsumfrage des TNS-Ilres im Vorfeld des 7. Juni, dem Abstimmungstag des Referendums, ging hervor, dass zwar die Hälfte der Befragten (700 Personen, davon 503 Wahlberechtigte, über 18 Jahren) ein reales Demokratie-Defizit erkennen würden, 40% sich aber gegen ein Ausländerwahlrecht für das Parlament aussprechen. Diese Tendenz setzte sich dann im Referendum mit einem klaren Nein (78%) zum Ausländerwahlrecht durch.

Zwang oder Beglückung?

Ob das Bestrafen der nichtwählenden Bevölkerung durch monetäre Sanktionen und die dadurch erzwungen Meinungsäußerung noch zeitgemäß ist? Ob eine Pflicht nicht immer auch ein Stück Freiheitsentzug ist oder gar Bevormundung? Und dass die dadurch provozierte „Eselswahl“ oder „donkey vote“ das Wahlergebnis verfälscht? Bei der „Eselswahl“ wählen uninteressierte oder schlecht informierte Wahlberechtigte per Zufallsprinzip oder kreuzen kategorisch die höchstgereihten Kandidaten und Kandidatinnen an. Fragen über Fragen.

Wahlpflicht ist in Deutschland und Österreich tabu. In Belgien steht die Wahlpflicht auf wackeligen Beinen, denn die neue flämische Allianz (NV-A) will die Abschaffung der bestehenden Wahlpflicht ins Rollen bringen. Sukzessive. Erst durch die Abschaffung der Strafen für Nichtwähler und Nichtwählerinnen, dann durch Änderung in der Verfassung, wofür allerdings eine Zwei-Drittel Mehrheit im Brüsseler Parlament nötig ist – Es wird sich weisen, denn nicht alle belgischen Parteien sind für die Abschaffung der Wahlpflicht. In Luxemburg bleibt sie vorerst bestehen. Aus dem Politmonitor des TNS Ilres in Zusammenarbeit mit der Tagespresse „Luxemburger Wort“ und der lokalen Mediengruppe „RTL“ aus dem Jahre 2015 geht hervor, dass 71% der Gesamtbevölkerung in Luxemburg die Wahlpflicht befürworten.

Freiheit hinter der Pflicht

Auch die Pflicht kann Freiheit gewähren: Die Freiheit die Kästchen am Stimmzettel frei zu lassen. Schließlich herrscht bei der Wahlpflicht, keine „Ankreuzpflicht“. Als kreativer, politisch uninteressierter Typ, kann man sich sogar durch rosa Herzchen, bunte Einhörner oder Sonne, Mond und Sterne seinen eigenen Stimmzettel ungültig machen lassen – Freiheit und Statement zugleich. Eins steht fest: Die Pflicht zu wählen bewirkt nicht plötzlich auftretende, fulminante Begeisterung und unaufhaltsames poltisches Interesse bei allen Bürgern und Bürgerinnen – wer will, kann apathisch bleiben.

Aber fasst man sich an der eigenen politischen Nase, kann Wahlpflicht auch eine Chance zur Zwangsbeglückung sein. Wahlprogramme könnten gelesen werden, Kandidaten und Kandidatinnen gegoogelt werden, Inhalte abgewogen und Meinungen könnten angekurbelt werden – Ohne die Pflicht hinter der Wahl ginge der politische Herbst wohl auch in Luxemburg und Belgien, beispielsweise, bei so manch einem spurlos vorbei. Die Wahlpflicht als eine staatliche Erinnerung an etwas, was selbstverständlich sein sollte: ein Mindestmaß an Interesse am politischen Geschehen seines Landes.

 

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