Öffentlich Ärgernis erregen

Wann sexuelle Handlungen im Freien verboten sind, ist von Staat zu Staat anders geregelt. 

Zwei Personen die sich in einem Feld küssen.
Die rechtliche Situation ist bei sexuellen Handlungen im Freien komplex. Bild: Unsplash.com/Jd Mason.

Nacktsein in der Öffentlichkeit ist die eine Sache, nackt in der Öffentlichkeit bei der Sache sein eine andere. Grundsätzlich ist Nacktheit in Deutschland und Österreich nicht verboten – auch im Freien nicht. Draußen wird das Blankziehen hier erst dann zum Problem, wenn sich andere Menschen gestört fühlen. Dabei spricht man  beispielsweise in Österreich von einer Anstandsverletzung und in Deutschland von einer Ordnungswidrigkeit. Kompliziert wird es im Einzelfall der Anklage, bei dem dargestellt werden muss, wer sich wie, wann und in welchem Ausmaß gestört fühlt. Vermeiden lässt sich dies an für nackte Aktivitäten designierten Orten. Neben FKK-Stränden und -Campingplätzen gibt es auch ganze FKK-Ortschaften und in Deutschland etwa bereits zwei offizielle Nacktwanderwege.

Explizit

Auf Lanzarote gibt es mit Charco del Palo ein 200-EinwohnerInnen-Dorf, in dem man sich grundsätzlich in der Öffentlichkeit nackt bewegen darf. 

Verboten

Werden allerdings öffentlich sexuelle – oder in der österreichischen Rechtsprechung »geschlechtliche« – Handlungen ausgeführt, sind der Freiheit mehr Grenzen gesetzt. Obwohl die Gesetzestexte in Deutschland und Österreich leicht unterschiedlich sind, ist in beiden Ländern die potenzielle Wahrnehmung durch andere Personen entscheidend dafür, ob eine sexuelle Handlung als öffentlich zu bewerten ist. Darunter fällt somit auch Sex in der – grundsätzlich öffentlichen – Natur. Auch hier sind im Einzelfall die Umstände ausschlaggebend: etwa, ob glaubwürdig gemacht werden kann, dass sich die Praktizierenden unbeobachtet wähnten. In anderen Ländern unterscheiden sich die Gesetzeslagen weiter, aber grundsätzlich geht es bei diesen Bestimmungen darum, dass die durchgeführten sexuellen Handlungen andere, unbeteiligte Personen, in ihren Rechten verletzen. Trifft dies zu, können teilweise hohe Geld- und in manchen Ländern auch Freiheitsstrafen drohen. In Ländern wie Italien und Spanien kam es etwa in jüngerer Vergangenheit zu öffentlichem Ärgernis – mitsamt entsprechender medialer Aufmerksamkeit – ausgelöst durch Sex in der Öffentlichkeit.

FKK-Dörfer

In Frankreich setzt das »größte FKK-Dorf der Welt«, in Cap d’Agde, mit dem 2,5 Kilometer langen FKK-Strand und 1,5 Millionen BesucherInnen pro Jahr eigene Maßstäbe. 

Erlaubt

2011 wurden beim Kopenhagener Ørstedsparken Schilder aufgestellt, die mit offiziellem Logo darauf hinwiesen, dass Sex in der Öffentlichkeit gestattet sei, die Praktizierenden sich dabei aber »rücksichtsvoll« verhalten sollen. Es stellte sich heraus, dass KünstlerInnen hinter der Beschilderung steckten. Der Ørstedsparken findet sich allerdings online immer noch auf Listen von Orten, an denen öffentlicher Sex erlaubt ist. 

Für Sex im Freien eignen sich also – sowohl im eigenen Interesse als auch dem anderer – Orte, an denen einen mit großer Wahrscheinlichkeit niemand begegnet. Erstens, um nicht erwischt zu werden, zweitens um, wenn man denn doch erwischt wird, glaubwürdig machen zu können, dass man davon ausgehen konnte, von niemandem gesehen zu werden. 
Darüber hinaus gibt es in Europa Orte, die diese Freiluftaktivität ausdrücklich erlauben. Ein bekanntes Beispiel ist etwa der Vondelpark in Amsterdam. Dort sind öffentliche sexuelle Handlungen unter bestimmten Voraussetzungen gestattet – begrenzt auf die Zeit nach Sonnenuntergang, und fernab der Spielplätze – und wenn anfallender Müll wieder mitgenommen wird. 

BIORAMA #90

Dieser Artikel ist im BIORAMA #90 erschienen

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