Öffentlich Ärgernis erregen
Wann sexuelle Handlungen im Freien verboten sind, ist von Staat zu Staat anders geregelt.
Nacktsein in der Öffentlichkeit ist die eine Sache, nackt in der Öffentlichkeit bei der Sache sein eine andere. Grundsätzlich ist Nacktheit in Deutschland und Österreich nicht verboten – auch im Freien nicht. Draußen wird das Blankziehen hier erst dann zum Problem, wenn sich andere Menschen gestört fühlen. Dabei spricht man beispielsweise in Österreich von einer Anstandsverletzung und in Deutschland von einer Ordnungswidrigkeit. Kompliziert wird es im Einzelfall der Anklage, bei dem dargestellt werden muss, wer sich wie, wann und in welchem Ausmaß gestört fühlt. Vermeiden lässt sich dies an für nackte Aktivitäten designierten Orten. Neben FKK-Stränden und -Campingplätzen gibt es auch ganze FKK-Ortschaften und in Deutschland etwa bereits zwei offizielle Nacktwanderwege.
Verboten
Werden allerdings öffentlich sexuelle – oder in der österreichischen Rechtsprechung »geschlechtliche« – Handlungen ausgeführt, sind der Freiheit mehr Grenzen gesetzt. Obwohl die Gesetzestexte in Deutschland und Österreich leicht unterschiedlich sind, ist in beiden Ländern die potenzielle Wahrnehmung durch andere Personen entscheidend dafür, ob eine sexuelle Handlung als öffentlich zu bewerten ist. Darunter fällt somit auch Sex in der – grundsätzlich öffentlichen – Natur. Auch hier sind im Einzelfall die Umstände ausschlaggebend: etwa, ob glaubwürdig gemacht werden kann, dass sich die Praktizierenden unbeobachtet wähnten. In anderen Ländern unterscheiden sich die Gesetzeslagen weiter, aber grundsätzlich geht es bei diesen Bestimmungen darum, dass die durchgeführten sexuellen Handlungen andere, unbeteiligte Personen, in ihren Rechten verletzen. Trifft dies zu, können teilweise hohe Geld- und in manchen Ländern auch Freiheitsstrafen drohen. In Ländern wie Italien und Spanien kam es etwa in jüngerer Vergangenheit zu öffentlichem Ärgernis – mitsamt entsprechender medialer Aufmerksamkeit – ausgelöst durch Sex in der Öffentlichkeit.
Erlaubt
Für Sex im Freien eignen sich also – sowohl im eigenen Interesse als auch dem anderer – Orte, an denen einen mit großer Wahrscheinlichkeit niemand begegnet. Erstens, um nicht erwischt zu werden, zweitens um, wenn man denn doch erwischt wird, glaubwürdig machen zu können, dass man davon ausgehen konnte, von niemandem gesehen zu werden.
Darüber hinaus gibt es in Europa Orte, die diese Freiluftaktivität ausdrücklich erlauben. Ein bekanntes Beispiel ist etwa der Vondelpark in Amsterdam. Dort sind öffentliche sexuelle Handlungen unter bestimmten Voraussetzungen gestattet – begrenzt auf die Zeit nach Sonnenuntergang, und fernab der Spielplätze – und wenn anfallender Müll wieder mitgenommen wird.