Landgrabbing: Europas Neokolonialismus

(Bild aus dem Film Landraub)

Im Film Landraub von 2015 zeigt Kurt Langbein die Auswirkungen des Runs auf Flächen weltweit.

In den letzten Jahren hat die Landnahme in Entwicklungsländern durch ausländische Investoren einen rasanten Anstieg erfahren. Eine neue EU-Studie unterstreicht nun die zentrale Rolle Europas bei der globalen Jagd nach Land. 

Bisher wurde davon ausgegangen, dass überwiegend Investoren aus China,  Südkorea, Indien und den Golfstaaten im neokolonialen Landraub involviert sind. Doch die Rolle Europas bei Landnahmen und Menschenrechtsverletzungen wird weit unterschätzt. Das zeigt eine neue Studie, die auf Anfrage des Europaparlaments vom niederländischen Institute for Social Studies (ISS) und der Menschenrechtsorganisation FIAN erstellt wurde. „Europäische Firmen und Finanzinvestoren nutzen viele unterschiedliche Wege, um Land Grabbing zu betreiben“, so Mitautor Roman Herre von der Menschenrechtsorganisation FIAN. „Wir haben Fälle gefunden, bei denen mehr als zehn europäische Akteure beteiligt sind.“


Sehenswert! Die eindringliche Doku „Landraub“ von Kurt Langbein zeigt die kaum fassbaren Ausmaße des globalen Landgrabbing. Dabei kommen sowohl vertriebene Bauern als auch die Investoren zu Wort.


Neokolonialismus oder Entwicklungshilfe?

Als Beispiel führt die Studie das Bioethanolprojekt des Schweizer Unternehmens Addax BioEnergy in Sierra Leone an. Bei diesem Projekt wurden riesige Landflächen für mehrere Jahrzehnte verpachtet um dort Zuckerrohr für die Produktion von Bioethanol zu pflanzen. Hauptsächlich wird dieser nach Europa exportiert um die dortige Nachfrage nach Agrartreibstoffen zu befriedigen. Über die Hälfte des Projekts wurden von Entwicklungsbanken, darunter auch die Österreichische Entwicklungsbank, finanziert. Von Entwicklungszusammenarbeit kann hier jedoch keine Rede sein. Die zwischen der Regierung Sierra Leones und dem Unternehmen ausgehandelten Pachtverträge entziehen mehreren Generationen den Zugang zu Land und Wasser. Nun hat Addax bekannt gegeben, dass das Projekt nicht profitabel sei und hat die Aktivitäten vor Ort massiv heruntergefahren. Dies verschärft die Situation natürlich. „Die Ernährungslage hat sich für die Projektbetroffenen in den letzten Monaten nochmals zugespitzt. Das Projekt wird an einen neuen Investor verkauft. Fast alle Arbeiter wurden bereits entlassen. Niemand kann genau abschätzen, was nun mit dem Land passieren wird“, so Brigitte Reisenberger von FIAN Österreich. An diesem Beispiel wird deutlich, wie Regierungen und Investoren eine neokoloniale Praxis, mit der zumeist massive Menschenrechtsverletzungen einhergehen, unter dem Deckmantel der Armutsbekämpfung und Entwicklungszusammenarbeit, betreiben.

Das einstige Vorzeigeprojekt in Sierra Leono wurde zum Fiasko. Viele Menschen können sich selbst das Grundnahrungsmittel Reis nicht mehr leisten. Den hatten sie vor dem Addax-Projekt auf ihren eigenen Flächen angebaut.

Das einstige Vorzeigeprojekt in Sierra Leone wurde zum Fiasko. Viele Menschen können sich selbst das Grundnahrungsmittel Reis nicht mehr leisten. Den hatten sie vor dem Addax-Projekt auf ihren eigenen Flächen angebaut. (Bild: FIAN Österreich)

Was tun gegen eine Praxis, die von Intransparenz und Korruption lebt?

Aufgrund der undurchdringbaren Finanzierungs- und Beteiligungsstrukturen sind vollständige Daten zur Beteiligung europäischer Akteure nicht zu ermitteln. „Wir gehen davon aus, dass die in der Studie ermittelten 5,8 Millionen Hektar Land, die sich europäische Akteure in 323 Fällen außerhalb Europas angeeignet haben, nur die Spitze des Eisberges sind“, so Herre. Doch auch Korruption spielt bei solchen Investmententscheidungen eine wichtige Rolle. Auf dem Korruptions-Index von Transparency International rangieren die Länder mit den meisten Landgrabbing-Aktivitäten ausnahmslos auf den hinteren Plätzen. So gehen beispielsweise in Sierra Leone 50% der Pacht offiziell direkt an die politisch Verantwortlichen. Auch wenn dieses Geld für Investitionen in den betroffenen Gebieten bestimmt ist, findet es nur in den seltensten Fällen den Weg in transparente Investitionsprojekte.

Da freiwillige Selbstkontrollen keinen angemessenen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen bieten, fordern die Autoren der Studie rechtliche Regeln. Die Studie verweist auf eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten der EU und der Mitgliedstaaten, die bis dato nicht genutzt oder gar torpediert werden, wie etwa Verhandlungen im Menschenrechtsrat zur Stärkung des internationalen Schutzes bei Menschenrechtsverstößen von Konzernen. Zu den Handlungsvorschlägen gehört beispielsweise die Annerkennung und Implementierung der extraterritorialen Verpflichtungen der EU in der EU-Grundrechtecharta. Somit soll die Wahrung der Grund- und Menschenrechte nicht an den EU-Außengrenzen aufhören. Dies stellt jedoch nur den Grundstein dar. In weiterer Folge sollen EU-Verordnungen, die Landgrabbing erleichtern, so abgeändert werden, dass sie mit den Verpflichtungen zur Wahrung der Menschenrechte vereinbar sind. Zudem soll es effektivere Regulierungen und Monitoring für Europäische Firmen und Finanzinvestoren geben, sodass diese nicht die Menschenrechte in Drittsaaten gefährden können und bei Missachtung dieser auch zur Rechenschaft gezogen werden können. Zu guter letzt plädiert die Studie noch dafür die Zivilgesellschaft in den betroffenen Ländern zu stärken. Dabei handelt es sich wohl um den wichtigsten Schritt Landgrabbing weltweit und nachhaltig zu bekämpfen und für Stabilität in Entwicklungsländern zu sorgen. „Hilfe zur Selbsthilfe“, das zentrale Prinzip der Entwicklungszusammenarbeit, sollte auch hier großgeschrieben werden.


Zur Studie geht es hier entlang. 

Zu den unfairen Seiten des Freihandels hat BIORAMA neulich auch mit dem Dokumentarfilmer Valentin Thurn diskutiert. Zum Artikel geht es hier

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