Werden dem Klimavolksbegehren effektive Gesetze folgen?

Ein Erfolg zeichnet sich ab: Die Forderungen des Klimavolksbegehren werden zum Teil in Gesetze gegossen werden.

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In der heutigen dritten und letzten Sitzung des Umweltausschusses zum Klimavolksbegehren stimmen die Parteien über den erwarteten Antrag zum Klimavolksbegehren ab. Das bedeutet, dass Ziele und Maßnahmen zur Erreichung der Pariser Klimaziele in österreichische Gesetze gegossen werden könnten – wenn der Antrag die Hauptforderungen des Volkbegehrens aufnimmt, beinhaltet dies ein Recht auf Klimaschutz in der Verfassung, ein verbindliches Treibhausgasbudget sowie die Etablierung eines Klimarechnungshofs.

Vom Volksbegehren zum Klimaschutz in Verfassungsrang?

Am 27. August 2019 versammelten sich VertreterInnen des Klimavolksbegehrens in der sommerlichen Hitze des Wiener Maria-Theresien-Platzes um ihren Plan, Klimaschutz in den österreichischen Gesetzen zu verankern, vorzustellen. Ein gutes Jahr und fast 400.000 Unterschriften später, am 15. Oktober, erfolgt die erste Lesung des Volksbegehrens im Nationalrat und die Zuweisung der Materie an dessen Umweltausschuss. 

Denn Volksbegehren haben – egal, wie erfolgreich sie sind – nicht automatisch Gesetzesänderungen zu Folge. Diejenigen unter den Volksbegehren, die von mehr als 100.000 ÖsterreicherInnen unterzeichnet werden, müssen im Nationalrat von den Abgeordneten behandelt werden. Am 15. Oktober 2020 startete dieser Beratungsprozess – und gleichzeitig hat eine von vielen Fristen zu laufen begonnen, deren Ende wir nun, Anfang März, erreicht haben – denn binnen fünf Monaten muss dieser Umweltausschuss dem Nationalrat einen Bericht über die Ergebnisse seiner Beratungen vorlegen. 

Der März könnte sich als entscheidender als andere entscheidende Monate in letzter Zeit herausstellen. Bild: Klimavolksbegehren.

In der Zwischenzeit wurden im Umweltausschuss zwei ExpertInnen-Hearings (hier nachzuhören) durchgeführt. Schon im Februar hat Katharina Rogenhofer, Sprecherin des Klimavolksbegehrens, in einer Aussendung ihre Hoffnungen darauf ausgedrückt, dass der Ausschuss einen gehaltvollen Antrag für die gesetzliche Verankerung der im Klimavolksbegehren geforderten Zielsetzungen und Maßnahmen und präsentiert: »Wir brauchen endlich konkrete Schritte, um die Forderungen des Klimavolksbegehrens umzusetzen, sowie den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht zu werden. Dazu wird die Wiederholung des Regierungsprogramms in der Form eines Antrags nicht reichen.«

Denn das Pariser Klimaabkommen hat die damalige österreichische Regierung zwar unterzeichnet, doch die Schritte zur Erreichung der Ziele dorthin blieben in der internationalen Kompromissfindung unscharf definiert und es gibt noch kaum Sanktionsmechanismen international und in Europa dafür, was passiert, wenn Klimaschutzziele, zu deren Erreichung man sich verpflichtet, dann möglicherweise doch nicht erreicht werden.

Kurz vor die gestern von den Oppositionsparteien SPÖ und NEOS angekündigten Pressekonferenz haben die Regierungsparteien heute noch eine Pressekonferenz kurfristig eingeschoben. Bild: Screenshot Twitter/klimavolksbegehren.

Es wurde doch kein Allparteienantrag

Über die Frage, welche Parteien hinter den Forderungen des Klimavolksbegehrens stehen, gab es im Vorhinein Uneinigkeit. Rogenhofer hat auch hierzu schon im Februar versucht, die Verantwortung aller Nationalratsparteien deutlich zu machen – und Richtung Parlamentsparteien gefragt: »Wer steht beim Klimaschutz auf der Bremse?« Ein sogenannter Allparteienantrag ist gescheitert, die Regierungsparteien präsentierten am Vormittag in einer kurzfristig angesetzten Pressekonferenz erste Details zu den Inhalten des Antrages, den sie einbringen möchte.

Im Team des Klimavolkbegehrens ordnet man das, was sich derzeit abzeichnet, jedenfalls positiv ein: »Wir werden definitiv einen Erfolg feiern«, sagt Judith Brockmann, die die Presse des Klimavolksbegehrens leitet. Vieles dessen, was ÖVP und Grüne in der Pressekonferenz als Antragsinhalte ankündigen, findet sich ähnlich oder wortgleich schon im Volksbegehren wieder. Aber erst Detailwortlaute werden zeigen, ob den Klimaschutzanliegen auch Zähne verliehen werden sollen.
Dass beispielsweise der Klimabeirat verfassungsrechtlich verankert werden soll, wertet Brockmann als Erfolg, wenngleich damit der ursprünglichen Forderung nach einem Klimarechnungshof nicht nachgekommen wird.

»Wir haben das zwar als Klimarechnungshof ausgearbeitet, aber auch ein solcher wissenschaftlicher Beirat wie ein Klimarat ist fürs Monitoring ein Riesenfortschritt.« Als weiteren Erfolg nennt Brockmann, dass es einen Klimarat für BürgerInnen geben soll: »Dass man hier ein direktdemokratisches Instrument zur Einbeziehung der Bevölkerung einbringen wird, geht auf das Volksbegehren zurück und ist uns sehr wichtig.«

Im Oktober wurden in einer Pressekonferenz Vorschläge zur Umsetzung des Volksbegehrens als Gesetzestexte präsentiert. 2020 Bild: BIORAMA.

Pläne ohne Zeitpläne

Was fehlt, sind Fristen und Zeitpläne zur Umsetzung von Maßnahmen und Erreichen von Zielen: Brockmann weiß überhaupt nur von zwei Passagen, in denen der Antrag Zeitpläne beinhaltet: »Bis spätestens Juli soll eine Studie durchgeführt werden, die auch Umsetzungsempfehlungen für die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen liefert und auch in diesem Jahr soll eine Studie zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Rechts auf Klimaschutz erstellt werden. Der Klimarat der Bürgerinnen und Bürger soll bis Mitte 2021 eingerichtet sein.«

Das und die Diskussion ist in der Ausschusssitzung vom 9. März 2021 (ab 13 Uhr) per Livestream zu verfolgen – und nach wie vor nachzuverfolgen (nachträgl. Ergänzung, 10. 3.). 

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