Der BIORAMA-Guide durch den Gütesiegel-Dschungel

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EU-Bio-Siegel

Das Logo mit dem grünen Blatt ist das Siegel der EU-Bio-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 834/2007), diese enthält Rechtsvorschriften zu Produktion, Kontrolle und Sanktionsmaßnahmen im biologischen/ökologischen Landbau. Seit 1. Juli 2010 sind alle vorverpackten Produkte aus zumindest 95 Prozent biologischer Landwirtschaft im EU-Raum damit zu kennzeichnen. Die EU-Bio-Verordnung gilt als einheitliche Basis für alle EU-Mitgliedsstaaten. Dieses Siegel ist in Kombination mit anderen Bio-Siegeln und Kennzeichnungen zu finden. Das EU-Bio-Siegel wird von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft vergeben. Neben der Herkunftsbezeichnung (EU-Landwirtschaft, Nicht-EU-Landwirtschaft oder EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft), gibt es die Nummer der Kontrollstelle an. Nicht angegeben wird in welchem Land die Verarbeitung erfolgt.

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AMA-Bio-Siegel

Seit Jänner 2014 werden österreichische bzw. nicht-österreichische Bio-Produkte mit dem neuen AMA-Bio-Siegel gekennzeichnet. Das neue Qualitätssicherungssystem des AMA-Bio-Siegels baut sowohl auf der EU-Bio-Verordnung als auch auf den Bio-Richtlinien des Österreichischen Lebensmittelbuchs, dem Codex Alimentarius Austriacus, auf.

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AMA-Gütesiegel

Das AMA-Gütesiegel garantiert die nachvollziehbare Herkunft der Rohstoffe, eine ausgezeichnete Qualität und unabhängige Kontrollen. Alle Rohstoffe, auf die es ankommt, müssen aus Österreich stammen, sind allerdings nicht biozertifiziert. Ausnahmen gibt es nur bei Zutaten, die nicht in Österreich erhältlich sind, aber auch diese Zutaten dürfen nicht mehr als maximal ein Drittel des Produkts ausmachen.

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Deutsches Bio-Siegel

Das Deutsche Bio-Siegel wird seit 2001 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz deutschlandweit vergeben und basiert auf dem Öko-Kennzeichengesetz, das sich auf die EU-Bio-Verordnung bezieht. Auch importierte Bio-Produkte, können das Deutsche Bio-Siegel tragen.

 

Bio-Anbauverbände und ihre Kennzeichnungen

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Bio Austria

Die Kennzeichnung von Bio Austria basiert auf der EU-Bio-Verordnung, dem Österreichischen Lebensmittelbuch und eigenen Verbandsrichtlinien.

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Demeter

Demeter repräsentiert, neben der Basis der EU-Bio-Verordnung und dem Österreichischen Lebensmittelbuch, die biologisch-dynamische, anthroposophische Arbeitsweise.

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Bioland

Bioland e.V. ist der deutsche Verband mit den meisten Bio-Betrieben. Die Verbandsrichtlinien gehen über die rechtlichen Anforderungen der EU-Bio-Verordnung hinaus.

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Naturland

Naturland ist weltweit einer der größten ökologischen Anbauverbände, die Verbandsrichtlinien gehen ebenfalls über die des EU-Bio-Siegels hinaus.

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Bio Suisse

Bio Suisse ist ein Dachverband der Schweizer Knospe-Bauern, die nach der EU-Bio-Verordnung und nach den strengen Bio Suisse-Richtlinien arbeiten.

 

Marken österreichischer Handelsketten

Diese Gütesiegel werden von privatwirtschaftlichen Handelsketten auf Basis der EU-Bio-Verordnung an die Bio-Produkte der jeweiligen Marke vergeben.

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 Ja Natürlich (REWE-Gruppe: Billa, Merkur, ADEG)

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Zurück zum Ursprung, Natur aktiv (Hofer)

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Natur pur (Spar)

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Natürlich für uns (Zielpunkt)

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Echt Bio (Penny)

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Bio Trend (Lidl)

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Bio vom Berg (Marke der Genossenschafter von Bioalpin, Vertriebspartner ist z.B. MPREIS in Tirol, die Weiling GmbH in Deutschland oder in Wien die Bio Gast GmbH)

 

 

3 Fragen an Barbara Köcher-Schulz, Bio-Koordination AMA Marketing

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BILD: AMA

BIORAMA: Mit Januar 2014 ist das neue AMA-Bio-Siegel in Kraft getreten. Warum braucht Österreich ein neues Bio-Siegel?

Barbara Köcher-Schulz: Das AMA-Bio-Siegel ist ja kein neues Zeichen, sondern bereits seit fast 20 Jahren als ‚AMA-Biozeichen‘ etabliert. Es garantierte bisher schon die biologische Produktion sowie die absolut nachvollziehbare Herkunft der Rohstoffe. Jetzt wird es zusätzlich um Qualitätskriterien für die Produkte erweitert, die vor allem die hygienischen Parameter der Lebensmittel sowie eine Reduktion der erlaubten Zusatzstoffe auf ein absolutes Minimum betreffen. Dieser Aspekt sollte durch den Zusatz im Siegel ‚geprüfte Bio-Qualität‘ auch auf den ersten Blick besser erkennbar sein.

In welchen Punkten unterscheidet sich das neue AMA-Bio-Siegel zum einen von der EU-Bio-Verordnung, zum anderen von gängigen privatwirtschaftlichen Bio-Siegeln?

Der allerwichtigste Punkt: Unser Siegel ist unabhängig. Wir vergeben unser Siegel und damit unseren Namen an Produzenten, die sich unsere Richtlinien einhalten und dies von unabhängigen Stellen regelmäßig kontrollieren lassen. Die AMA-Marketing GesmbH als Vergeberin des Siegels ist mit einem gesetzlichen Auftrag ausgestattet, nämlich der Sicherung und Erhöhung der Qualität von Lebensmitteln. Unsere Richtlinien werden dem zuständigen Ministerium vorgelegt und von diesem genehmigt. Salopp ausgedrückt: Unsere Siegel ist kein selbstverliehenes Pickerl oder Logo, sondern eine staatliche Auszeichnung für Lebensmittel höchster Qualität und nachvollziehbarer Herkunft.

Glauben Sie, dass die Konsumenten dabei einen Unterschied zum ehemaligen Siegel machen werden?

Die Bio-Konsumentinnen und Bio-Konsumenten haben diesem Zeichen schon bisher hohe Glaubwürdigkeit und Vertrauen entgegengebracht, wie Marktforschungsdaten immer wieder belegen. Der jetzige Relaunch im Hintergrund rechtfertigt dieses Vertrauen noch mehr als in der Vergangenheit durch die Erweiterung um Qualitätsaspekte. Gleich bleibt: Wenn das rot-weiße AMA-Bio-Siegel drauf ist, sind garantiert heimische, biologische Rohstoffe drinnen.

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