Was ist eigentlich…das Reinheitsgebot?

Wir fragen Michael Krieger, seiner Zeichens Dipl.-Braumeister aus Riedenburg in Bayern.

Gedanken zum Tag des Bieres – Reinheitsgebot

Das Reinheitsgebot ist nicht nur das älteste noch existierende Lebensmittelgesetz, sondern auch das einfachste und das beste: Wasser-Malz-Hopfen und Hefe, sonst nichts. Der Verbraucher verbindet damit traditionell einen Garant für ein vollwertiges Nahrungs- und Genussmittel. Der gute Ruf des bayerischen Bieres hat hier seine Wurzeln. Im Wettbewerb der alkoholischen Getränke hat Bier gute Voraussetzungen, da es vergleichsweise preiswert, alkoholarm und kalorienarm ist. Trotzdem sinkt der Konsum und dies muss nachdenklich machen, denn Wetter, Promille, Events und demografische Entwicklung erklären diese Entwicklung nicht. Die Bierproduktion hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Brutale Filtration, Eiweißentzug, Hopfenextrakt nehmen dem Bier die Nahrungsmittelqualität und lassen es zum reinen Genussmittel verkommen. All dies wird vom Reinheitsgebot in seiner heutigen Form gedeckt. Juristisch ist das Reinheitsgebot im vorläufigen Biersteuergesetz verankert, das seinerseits bereits abgelaufen war und auf dem Verwaltungsweg dahin vegetiert, mit all seinen Widersprüchlichkeiten, seiner Industriefreundlichkeit und seiner Mitttelstandsfeindlichkeit. Willkürliche, sinnlose Vorschriften, die keinerlei traditionellen Hintergrund haben, Festhalten an bereits modifizierten Verbrauchererwartungen lähmen die Innovationskraft der kleinen Brauereien und halten diese der Industrie vom Hals. Höchste Zeit für ein neues Reinheitsgebot – für Bier unter einer modernen Zielorientierung:

– Vollwertige Biere, die sich wieder mit der Verbrauchererwartung decken.

–  Aufgabe sinnloser Reglementierungen, damit der Mittelstand seine Innovationskraft entfalten kann.

(Der Verfasser gibt sich keinen Illusionen hin, aber Beispiele gibt es und schön wäre es auch.)

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